LEASINGRÜCKLÄUFER

Leasingrückläufer verkaufen – statt teurer Rückgabe

Mehrkilometer, Kratzer, Felgenschäden oder ein Unfall: Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs endet oft mit hohen Nachforderungen. Alternative: Sie kaufen das Fahrzeug zum Restwert aus dem Vertrag heraus und verkaufen es an uns – oder wir lösen den Vertrag direkt bei der Leasinggesellschaft ab und zahlen Ihnen die Differenz aus.

Wann sich der Verkauf statt Rückgabe lohnt

Bei Kilometerleasing werden Mehrkilometer mit 5 bis 15 Cent pro Kilometer berechnet, Schäden über den normalen Gebrauchsspuren nach Gutachten. Beim Restwertleasing tragen Sie das Risiko, dass der Marktwert unter dem vereinbarten Restwert liegt. Liegt der Marktwert dagegen über dem Restwert oder drohen hohe Nachforderungen, ist der Verkauf an uns meist die bessere Lösung.

So läuft die Ablösung ab

Sie fordern bei Ihrer Leasinggesellschaft ein Ablöseangebot mit dem aktuellen Restwert an. Wir bewerten das Fahrzeug parallel und nennen Ihnen unser Angebot. Liegt es über der Ablösesumme, zahlen wir die Differenz an Sie aus; die Ablösesumme überweisen wir direkt an die Leasinggesellschaft. Fahrzeugbrief und Freigabe erhalten wir von dort.

  • Ablöseangebot der Leasinggesellschaft anfordern
  • Fahrzeugdaten und Fotos an uns senden
  • Angebot vergleichen und freigeben
  • Abholung, Ablösung, Auszahlung der Differenz

Leasingrückläufer mit Schäden oder Mehrkilometern

Kratzer, Dellen, Felgenschäden, abgefahrene Reifen oder ein Unfallschaden werden bei der Rückgabe teuer. Für uns sind sie ein normaler Bewertungsfaktor. Häufig liegt unser Angebot trotz Schäden über dem, was nach Rückgabe und Nachzahlung übrig bliebe.

Für Privatpersonen und Unternehmen

Wir übernehmen Leasingrückläufer von Privatkunden, Selbstständigen und Firmenflotten – auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, mit Rechnung und Mehrwertsteuerausweis, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen: Leasingrückläufer verkaufen

Nicht direkt, da es der Leasinggesellschaft gehört. Möglich ist die Ablösung des Vertrags – entweder durch Sie oder direkt durch uns mit Ihrer Zustimmung. Wir kümmern uns um die Abwicklung.