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Auto verkaufen: Diese Unterlagen brauchen Sie – die komplette Checkliste
Von Autoankauf Automobile · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 6 Min.
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Kaufvertrag, HU-Bericht: Was Sie beim Autoverkauf bereithalten müssen und worauf Sie bei der Übergabe achten sollten.
Pflichtunterlagen für den Autoverkauf
Ohne diese Dokumente kann ein Fahrzeug in Deutschland nicht rechtssicher den Besitzer wechseln. Prüfen Sie vor dem Verkauf, ob alles vollständig vorhanden ist – ein verlorener Fahrzeugbrief etwa muss bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden, was mehrere Wochen dauern kann.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): dokumentiert die aktuelle Zulassung und technische Daten.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): weist den Halter aus und ist für die Ummeldung zwingend erforderlich.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Halters.
- Alle vorhandenen Schlüssel inklusive Funkschlüssel, Ersatzschlüssel und Schlüsselkarten.
- Bei Verkauf im Auftrag: schriftliche Vollmacht des Halters mit Ausweiskopie.
Unterlagen, die den Preis erhöhen
Je besser die Historie eines Fahrzeugs belegt ist, desto höher fällt das Angebot aus. Lückenlos dokumentierte Wartung reduziert das Risiko für den Käufer und rechtfertigt einen Aufschlag.
- Letzter HU-/AU-Bericht (Prüfbericht der Hauptuntersuchung)
- Scheckheft mit Werkstattstempeln oder digitaler Serviceverlauf
- Rechnungen für Reparaturen, Reifen, Verschleißteile, Zahnriemenwechsel
- Gutachten, Unfallreparaturbelege, Garantie- oder Gewährleistungsunterlagen
- Bedienungsanleitung, Bordmappe, Nachweise über Sonderausstattung
- Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen: Batteriezertifikat oder Zustandsprüfung der Hochvoltbatterie
Finanziertes oder geleastes Auto verkaufen
Bei einem finanzierten Fahrzeug liegt der Fahrzeugbrief in der Regel als Sicherheit bei der Bank. Fordern Sie vor dem Verkauf eine Ablösebestätigung mit der aktuellen Restschuld an. Ein professioneller Autoankauf wie Autoankauf Automobile löst den Kredit direkt bei der Bank ab und zahlt Ihnen die Differenz zum Kaufpreis aus. Leasingfahrzeuge gehören der Leasinggesellschaft; hier muss der Vertrag vorzeitig abgelöst oder das Fahrzeug nach Vertragsende angekauft werden.
Der Kaufvertrag: Das muss drinstehen
Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt beide Seiten. Er sollte enthalten: vollständige Daten von Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten mit Fahrgestellnummer und Kilometerstand, Anzahl der Schlüssel, den vereinbarten Kaufpreis, die Zahlungsart, bekannte Mängel und Unfallschäden, die Anzahl der Vorbesitzer sowie den Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Zusätzlich sollte festgehalten werden, wer das Fahrzeug abmeldet und bis wann.
Verschweigen Sie keine bekannten Mängel oder Unfallschäden. Wer arglistig täuscht, riskiert die Rückabwicklung des Vertrags und Schadensersatzforderungen – ein Haftungsausschluss schützt in diesem Fall nicht.
Übergabe und Abmeldung
Übergeben Sie das Fahrzeug nur Zug um Zug gegen Zahlung. Bei Überweisung warten Sie den Zahlungseingang ab oder nutzen eine Echtzeit-Überweisung, deren Eingang Sie sofort prüfen können. Bei Barzahlung prüfen Sie die Scheine. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Kilometerstand der Übergabe im Vertrag.
Anschließend muss das Fahrzeug abgemeldet oder auf den Käufer umgemeldet werden. Bis dahin haften Sie als Halter für Steuer und Versicherung. Beim Verkauf an Autoankauf Automobile übernehmen wir die Abmeldung und senden Ihnen die Bestätigung der Zulassungsstelle zu, die Sie an Ihre Versicherung weiterleiten.
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