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Unfallwagen verkaufen: Restwert, Versicherung und der beste Weg zum Verkauf

Von Autoankauf Automobile · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 7 Min.

Nach dem Unfall stellt sich die Frage: reparieren, an die Versicherung abgeben oder verkaufen? Was Restwert und Wiederbeschaffungswert bedeuten und wie Sie richtig entscheiden.

Wiederbeschaffungswert, Restwert, Totalschaden

Nach einem Unfall ermittelt ein Gutachter drei Werte: den Wiederbeschaffungswert (was ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte), die Reparaturkosten und den Restwert (was das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist). Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Versicherung zahlt dann in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert – das Fahrzeug bleibt bei Ihnen.

Der Restwert im Gutachten ist nicht der Verkaufspreis

Der im Gutachten genannte Restwert basiert häufig auf Angeboten von Restwertbörsen, die von Aufkäufern gespeist werden. Er kann sowohl über als auch unter dem liegen, was Sie beim Verkauf tatsächlich erzielen. Holen Sie deshalb ein eigenes Angebot ein. Liegt es über dem Restwert, verbessert das Ihre Bilanz; liegt es darunter, sollten Sie das Angebot aus dem Gutachten prüfen, das die Versicherung Ihnen nennt, denn der Gutachter muss ein konkret erreichbares Restwertangebot benennen.

Reparieren oder verkaufen?

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur sinnvoll sein – vor allem bei jüngeren Fahrzeugen. Bedenken Sie aber die merkantile Wertminderung: Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim späteren Verkauf weniger wert und muss als Unfallwagen deklariert werden. Bei älteren Fahrzeugen, hohen Reparaturkosten oder Schäden an tragenden Teilen ist der Verkauf im beschädigten Zustand meist die wirtschaftlichere Entscheidung.

So verkaufen Sie einen Unfallwagen richtig

Der Verkauf eines beschädigten Fahrzeugs folgt denselben Regeln wie jeder Autoverkauf, mit einigen Besonderheiten:

  • Alle Schäden vollständig offenlegen – auch im Kaufvertrag. Verschwiegene Unfallschäden sind der häufigste Grund für Rückabwicklungen.
  • Gutachten, Reparaturkalkulation und Fotos bereitstellen; sie beschleunigen die Bewertung.
  • Nicht fahrbereite Fahrzeuge nicht selbst bewegen; seriöse Ankäufer holen mit Abschleppwagen ab.
  • Kaufvertrag mit dokumentiertem Zustand und Haftungsausschluss abschließen.
  • Zahlung bei Übergabe – per Echtzeit-Überweisung oder bar im zulässigen Rahmen.
  • Abmeldung veranlassen und Bestätigung an die Versicherung senden.

Unfallwagen an Autoankauf Automobile verkaufen

Wir kaufen Unfallwagen in jedem Zustand – vom Blechschaden bis zum Totalschaden – und holen sie deutschlandweit kostenlos ab, auch von Werkstätten oder Abstellplätzen. Senden Sie uns Fotos, Fahrzeugdaten und, falls vorhanden, das Gutachten. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot, das Sie mit dem Restwert im Gutachten vergleichen können.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen dazu

Grundsätzlich ja, Sie sollten aber vorher das Gutachten abwarten und die Regulierung mit der Versicherung abstimmen, damit der Restwert dokumentiert ist.