UNFALLWAGEN ANKAUF

Unfallwagen verkaufen – auch mit Totalschaden

Ob Blechschaden, Frontschaden, Hagelschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden: Wir kaufen Unfallwagen in jedem Zustand, holen nicht fahrbereite Fahrzeuge mit dem Abschleppwagen ab und zahlen bei der Übergabe aus. Senden Sie uns Fotos und Fahrzeugdaten für ein kostenloses Angebot.

Was gilt als Unfallwagen?

Als Unfallwagen gilt ein Fahrzeug, das durch einen Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat – also mehr als Bagatellschäden wie kleine Kratzer, Steinschläge oder leichte Dellen. Dazu zählen Schäden an tragenden Teilen, Airbag-Auslösung, verzogene Karosserie, Rahmenschäden oder Reparaturen mit erheblichem Umfang. Auch ein bereits reparierter Unfallschaden macht das Fahrzeug rechtlich zum Unfallwagen und muss beim Verkauf offengelegt werden.

Für uns spielt es keine Rolle, ob der Schaden repariert wurde oder nicht. Wir bewerten den aktuellen Zustand und machen Ihnen auf dieser Basis ein Angebot.

So bewerten wir einen Unfallwagen

Der Wert eines Unfallwagens ergibt sich aus dem Fahrzeugwert vor dem Unfall abzüglich der voraussichtlichen Reparaturkosten und einer merkantilen Wertminderung. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert – zählt der Restwert des Fahrzeugs, der sich unter anderem aus verwertbaren Teilen und der Nachfrage im Export ergibt.

Für eine realistische Einschätzung benötigen wir Angaben zum Unfallhergang, zu den betroffenen Bauteilen und ob Airbags ausgelöst wurden. Fotos aus mehreren Perspektiven, ein vorhandenes Gutachten oder eine Reparaturkalkulation der Werkstatt beschleunigen die Bewertung erheblich.

Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen

Nach einem Totalschaden bleibt Ihnen häufig ein Fahrzeug, das die Versicherung mit einem Restwert angesetzt hat. Statt das Auto über ein Restwertportal oder an einen Verwerter abzugeben, können Sie es direkt an uns verkaufen. Wir prüfen, ob unser Angebot über dem von der Versicherung ermittelten Restwert liegt, und organisieren die Abholung – auch wenn das Fahrzeug nicht mehr rollfähig ist oder auf einem Werkstattgelände steht.

Nicht fahrbereite Fahrzeuge abholen lassen

Ein Unfallwagen darf oft nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Deshalb kommen wir mit Abschleppwagen oder Transporter zu Ihnen. Bitte teilen Sie uns dafür mit:

  • Wo genau das Fahrzeug steht (Straße, Tiefgarage, Werkstatt, Abstellplatz der Polizei oder Versicherung)
  • Ob das Fahrzeug rollfähig ist und gelenkt werden kann
  • Ob der Standort mit einem Abschleppwagen erreichbar ist
  • Ob Fahrzeugpapiere und Schlüssel vollständig vorhanden sind

Rechtssicher verkaufen: Kaufvertrag und Offenlegung

Beim Verkauf eines Unfallwagens müssen alle bekannten Schäden wahrheitsgemäß angegeben werden. Wer einen Unfallschaden verschweigt, riskiert die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Bei uns ist das kein Thema: Der Zustand wird im Kaufvertrag dokumentiert, die Sachmängelhaftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, und Sie erhalten Ihr Geld bei der Übergabe.

Welche Schadensarten wir ankaufen

Es gibt praktisch keinen Unfallschaden, den wir nicht bewerten. Zu den häufigsten Anfragen gehören:

  • Frontschaden, Heckschaden und Seitenschaden mit oder ohne Airbag-Auslösung
  • Karosserie- und Rahmenschäden, verzogene Längsträger, Achsschäden
  • Hagelschaden, Sturmschaden, Brandschaden, Wasserschaden nach Überschwemmung
  • Vandalismus, Marderschaden mit Folgeschäden an Motor oder Elektrik
  • Wirtschaftlicher Totalschaden nach Gutachten der Versicherung
  • Bereits reparierte Unfallfahrzeuge mit merkantiler Wertminderung
  • Unfallwagen mit ausstehender Reparatur oder ohne Gutachten

Restwert, Wiederbeschaffungswert und Ihr Angebot

Nach einem Unfall ermittelt ein Gutachter drei Werte: den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall), die Reparaturkosten und den Restwert (Wert im beschädigten Zustand). Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden; die Versicherung zahlt dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, das Fahrzeug bleibt bei Ihnen.

Der Restwert im Gutachten basiert häufig auf Angeboten aus Restwertbörsen und ist nicht automatisch der Preis, den Sie erzielen. Deshalb lohnt sich ein eigenes Angebot: Liegt unser Angebot über dem Restwert, verbessert das Ihre Bilanz. Liegt es darunter, muss der Gutachter das im Gutachten genannte Restwertangebot benennen, das Sie annehmen können.

Unfallwagen reparieren oder verkaufen? Die Rechnung

Eine Reparatur kann sich bei jungen Fahrzeugen lohnen, wenn die Kosten deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bedenken Sie aber: Ein repariertes Unfallfahrzeug bleibt rechtlich ein Unfallwagen, muss beim späteren Verkauf deklariert werden und ist durch die merkantile Wertminderung weniger wert. Bei älteren Fahrzeugen, Schäden an tragenden Teilen oder Reparaturkosten nahe am Fahrzeugwert ist der Verkauf im beschädigten Zustand fast immer die wirtschaftlichere Entscheidung – ohne Vorfinanzierung, Werkstattwartezeit und Risiko versteckter Folgeschäden.

Unfallwagen verkaufen: Ablauf in vier Schritten

So läuft der Ankauf eines Unfallwagens bei uns ab:

  • Fotos von allen Seiten, Nahaufnahmen der Schäden, Innenraum und Kilometerstand senden – per Formular oder WhatsApp.
  • Angaben zum Unfallhergang, zu betroffenen Bauteilen, Airbags und Fahrbereitschaft; Gutachten oder Kostenvoranschlag beilegen, falls vorhanden.
  • Angebot innerhalb von 24 Stunden – zum Vergleich mit dem Restwert im Gutachten.
  • Abholung mit Abschleppwagen am Standort (auch Werkstatt oder Abstellplatz), Kaufvertrag mit dokumentiertem Zustand, Zahlung bei Übergabe, Abmeldung durch uns.

Versicherung, Haftpflicht und Kaskofall

Bei einem unverschuldeten Unfall reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung; Sie können das Fahrzeug nach der Begutachtung frei verkaufen. Bei einem Kaskoschaden hat Ihre eigene Versicherung ein Mitspracherecht bei der Restwertverwertung – stimmen Sie den Verkauf deshalb vorher ab. In beiden Fällen sollten Sie das Gutachten abwarten, damit der Restwert dokumentiert ist, bevor Sie unterschreiben. Wir helfen bei Fragen zum Ablauf gerne weiter.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen: Unfallwagen verkaufen

Das hängt vom Fahrzeugwert vor dem Unfall, vom Umfang des Schadens und von der Nachfrage nach dem Modell ab. Senden Sie uns Fotos und – falls vorhanden – das Gutachten, dann erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot.