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Finanziertes Auto verkaufen: So funktioniert die Ablösung bei der Bank

Von Autoankauf Automobile · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 6 Min.

Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank, der Kredit läuft noch – trotzdem können Sie verkaufen. Wie die Ablösung abläuft, was bei Restschuld über dem Wert gilt und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Wem gehört ein finanziertes Auto?

Bei einer Autofinanzierung sind Sie Halter und Besitzer, die Bank ist aber bis zur vollständigen Rückzahlung Sicherungseigentümerin. Deshalb verwahrt sie die Zulassungsbescheinigung Teil II. Ein Verkauf ist möglich, sobald der Kredit abgelöst ist – entweder vor dem Verkauf durch Sie oder im Zuge des Verkaufs durch den Käufer.

Schritt 1: Ablösesumme anfragen

Fordern Sie bei Ihrer Bank eine schriftliche Ablösebestätigung an. Sie enthält die aktuelle Restschuld, eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung (bei Verbraucherkrediten maximal 1 Prozent der Restschuld) und den Stichtag. Bei Ballonfinanzierungen ist die Schlussrate enthalten.

Schritt 2: Fahrzeug bewerten lassen

Holen Sie parallel ein konkretes Kaufangebot ein. Liegt es über der Ablösesumme, erhalten Sie die Differenz ausgezahlt. Liegt es darunter, müssen Sie die Differenz selbst aufbringen, damit die Bank den Fahrzeugbrief freigibt – das ist bei jungen Fahrzeugen mit geringer Anzahlung nicht selten.

Schritt 3: Ablösung und Übergabe

Beim Verkauf an Autoankauf Automobile überweisen wir die Ablösesumme direkt an die Bank und den Restbetrag an Sie. Die Bank sendet den Fahrzeugbrief nach Zahlungseingang an uns. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Das Fahrzeug holen wir ab, sobald die Ablösung bestätigt ist – oder gegen Sicherheit bereits vorher, je nach Vereinbarung.

  • Ablösebestätigung der Bank anfordern
  • Kaufangebot einholen und vergleichen
  • Kaufvertrag mit Ablöseklausel schließen
  • Ablösung an Bank, Differenz an Sie
  • Fahrzeugbrief von der Bank an den Käufer, Abholung und Abmeldung

Typische Fehler

Das Fahrzeug privat verkaufen, ohne dass der Kredit abgelöst ist, kann als Sicherungsbetrug gewertet werden. Auch das Verschweigen der Finanzierung gegenüber dem Käufer ist unzulässig. Nennen Sie die Finanzierung deshalb offen – seriöse Ankäufer wickeln sie routinemäßig ab.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen dazu

Ja, aber Sie müssen die Differenz an die Bank zahlen, damit der Fahrzeugbrief freigegeben wird.