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Kfz-Kaufvertrag beim Autoverkauf: Diese Punkte müssen drinstehen

Von Autoankauf Automobile · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 5 Min.

Ein sauberer Kaufvertrag schützt Sie vor Rückabwicklung, Haftung und Ärger mit der Zulassungsstelle. Die Checkliste für Privatverkäufer und der Unterschied zum Vertrag mit einem Händler.

Warum ein schriftlicher Vertrag Pflicht sein sollte

Mündliche Kaufverträge sind gültig, aber im Streitfall kaum beweisbar. Ein schriftlicher Vertrag dokumentiert Zustand, Preis, Zahlung und Übergabe – und ist Ihre Absicherung, wenn der Käufer später Mängel reklamiert oder das Fahrzeug nicht ummeldet.

Pflichtangaben im Kfz-Kaufvertrag

Diese Punkte gehören in jeden Vertrag:

  • Name, Anschrift und Ausweisnummer von Verkäufer und Käufer
  • Marke, Modell, Fahrgestellnummer (FIN), Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand
  • Anzahl der Schlüssel und übergebene Unterlagen (Teil I, Teil II, HU-Bericht, Scheckheft)
  • Kaufpreis, Zahlungsart und Zeitpunkt der Zahlung
  • Bekannte Mängel, Unfallschäden und ob das Fahrzeug als Unfallwagen gilt
  • Anzahl der Vorbesitzer und Nutzungsart (privat, gewerblich, Taxi)
  • Ausschluss der Sachmängelhaftung (nur bei Privatverkauf möglich)
  • Regelung zur Abmeldung oder Ummeldung mit Frist
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Übergabe, Unterschriften beider Parteien

Haftungsausschluss richtig formulieren

Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen, etwa mit der Formulierung „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.“ Der Ausschluss schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln – deshalb alle bekannten Schäden nennen.

Unterschied: Verkauf an Privat oder an Händler

Verkaufen Sie an einen gewerblichen Ankäufer wie Autoankauf Automobile, stellt dieser den Kaufvertrag. Er enthält die dokumentierte Zustandsbeschreibung, den vereinbarten Preis, die Zahlung bei Übergabe und die Zusage, das Fahrzeug abzumelden. Als Privatverkäufer haben Sie gegenüber einem Händler keine Gewährleistungspflicht wie gegenüber einem Verbraucher.

Zahlung und Übergabe absichern

Übergeben Sie Fahrzeug, Schlüssel und Papiere erst, wenn das Geld da ist: Echtzeit-Überweisung mit sofortiger Kontrolle oder Barzahlung mit Prüfung der Scheine. Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Datum und Uhrzeit an und behalten Sie eine Kopie aller Dokumente.

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen dazu

Ja, wenn er die genannten Pflichtangaben enthält und Sie alle bekannten Mängel ehrlich eintragen.