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Auto ohne TÜV verkaufen: Was erlaubt ist und wie Sie den besten Preis erzielen

Von Autoankauf Automobile · Aktualisiert am · Lesezeit ca. 5 Min.

Ein abgelaufener TÜV ist kein Verkaufshindernis, aber ein Fahrhindernis. Was gilt rechtlich, welche Bußgelder drohen und wann sich eine Nachprüfung lohnt.

Verkaufen ja, fahren nein

Ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung darf verkauft werden – der Käufer muss lediglich darüber informiert werden. Was nicht erlaubt ist: das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Bei Überschreitung der HU-Frist um mehr als zwei Monate drohen Verwarngelder ab 15 Euro, ab acht Monaten ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei erheblichen Mängeln kann die Zulassungsstelle die Stilllegung anordnen.

Wie stark mindert ein fehlender TÜV den Wert?

Das hängt davon ab, warum die HU fehlt. Ist sie nur abgelaufen und das Fahrzeug technisch in Ordnung, ist der Abschlag gering – er entspricht etwa den Prüfgebühren plus einem Risikoabschlag. Wurde die HU wegen erheblicher Mängel nicht bestanden, ziehen Käufer die zu erwartenden Reparaturkosten ab. Im Export spielt der deutsche TÜV keine Rolle, weshalb Exporthändler bei älteren Fahrzeugen oft die besseren Preise bieten.

Lohnt sich eine neue HU vor dem Verkauf?

Bei jüngeren Fahrzeugen ohne bekannte Mängel kann ein frischer TÜV den Verkauf erleichtern und den Preis leicht erhöhen. Bei älteren Fahrzeugen mit erwartbaren Mängeln – Bremsen, Fahrwerk, Rost, Abgasanlage – übersteigen Reparatur und Prüfgebühr den Mehrerlös meist deutlich. Rechnen Sie ehrlich: Kostenvoranschlag der Werkstatt plus HU-Gebühr gegen den erwarteten Preisunterschied.

Der sichere Weg: Verkauf mit Abholung

Damit Sie nicht ohne HU fahren müssen, sollte der Käufer das Fahrzeug abholen. Bei Autoankauf Automobile läuft das so:

  • Fahrzeugdaten, HU-Bericht und Fotos senden
  • Angebot innerhalb von 24 Stunden erhalten
  • Abholung mit Transporter oder Abschleppwagen am Standort
  • Kaufvertrag mit dokumentiertem Zustand, Zahlung bei Übergabe
  • Abmeldung durch uns, Bestätigung für Ihre Versicherung

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HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen dazu

Die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung wird in der Praxis meist toleriert, ist aber keine Ausnahme im Gesetz. Sicherer ist eine Abholung oder ein Kurzzeitkennzeichen.